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Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit einem sog. „Hängebeschluss“ die Umsetzung des Bebauungsplans Bramfeld 70 (Mützendorpsteed)“ vorerst gestoppt.

Anwohner hatten sich vor Gericht u.a. gegen Baumfällmaßnahmen mit der Begründung gewehrt, es solle sich bei den zu fällenden Bäumen im Blockinnenbereich formal um einen Wald im Sinne des Waldgesetzes handeln.

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